https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 30026.html
Ich finde hier gerade auch diesen Passus erwähnenswert:
Eine wirksame Einwilligung setzt jedenfalls voraus, dass der Website-Besucher tatsächlich die Wahl haben muss, zu entscheiden, ob er Cookies zulassen will oder nicht. Er muss folglich das Setzen von nicht zwingend erforderlichen Cookies auch ablehnen können.